Hausverrentung-Anbieter im Vergleich
Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Verrentungsmodell. Wir haben die führenden Anbieter in Deutschland für Sie verglichen – mit ehrlichen Bewertungen, transparenten Konditionen und allen wichtigen Infos.
Alle Anbieter auf dieser Seite:
- ✓ Wurden von uns persönlich geprüft
- ✓ Sind BaFin-reguliert oder bonitätsgeprüft
- ✓ Bieten kostenlose Erstberatung
- ✓ Haben mindestens 4 Sterne Kundenbewertung
Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG
Der Marktführer für Immobilien-Leibrente in Deutschland
Heimkapital GmbH
Spezialist für flexible Teilverkäufe ab 60 Jahren
Worauf Sie bei der Anbieter-Wahl achten sollten
Die Wahl des richtigen Hausverrentung-Anbieters ist eine der wichtigsten Entscheidungen Ihres Ruhestands. Hier sind die wichtigsten Kriterien:
1. Regulierung & Sicherheit
Bevorzugen Sie Anbieter, die von der BaFin reguliert werden oder solide Bilanzen haben. Eine Insolvenz des Anbieters kann das Wohnrecht gefährden – auch wenn es im Grundbuch eingetragen ist.
2. Transparenz der Konditionen
Seriöse Anbieter nennen den Wertabschlag offen (i. d. R. 30-50% des Verkehrswerts). Vorsicht bei intransparenten Angeboten ohne klare Kalkulation.
3. Grundbuch-Eintragung des Wohnrechts
Das lebenslange Wohnrecht muss an erster Rangstelle im Grundbuch stehen – sonst droht im Insolvenzfall der Verlust.
4. Instandhaltung & Nebenkosten
Klären Sie, wer Reparaturen und Modernisierungen trägt. Das ist bei jedem Modell unterschiedlich geregelt.
5. Beratung durch unabhängige Dritte
Nutzen Sie zusätzlich die Beratung durch Notar, Steuerberater und Verbraucherzentrale – das ist Pflicht für eine fundierte Entscheidung.
Häufige Fragen zu Verrentungsmodell-Anbieter
Die Deutsche Leibrenten AG ist BaFin-reguliert. Bei Teilverkauf-Anbietern wie Heimkapital, Liquidum oder Wertfaktor gilt das BaFin-Regime nicht – hier zählen Bonität, Eigenkapitalausstattung und vertragliche Absicherung. Lassen Sie sich Wirtschaftsprüfertestate zeigen.
Bei der Leibrente verkaufen Sie die Immobilie komplett gegen lebenslange Rente und Wohnrecht. Beim Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Anteil (meist 10-50%), bleiben Miteigentümer und zahlen ein Nutzungsentgelt für den verkauften Anteil. Sie partizipieren weiterhin an Wertsteigerungen Ihres Anteils.
Wenn das Wohnrecht oder der Nießbrauch an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen ist, bleibt es auch bei Insolvenz des Anbieters bestehen. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Eintragung “ranggesichert” erfolgt – das ist der wichtigste Schutz.
Bei der Leibrente beträgt der Abschlag in der Regel 30-50% des Verkehrswerts – wegen lebenslangem Wohnrecht und Lebenserwartung. Beim Teilverkauf erhalten Sie für den verkauften Anteil annähernd den Marktwert, zahlen aber laufendes Nutzungsentgelt.
Bei der Leibrente und beim Nießbrauch-Modell geht die Immobilie an den Anbieter – die Erben bekommen sie nicht. Beim Teilverkauf erben Ihre Erben den nicht verkauften Anteil. Eine offene Familien-Kommunikation ist hier sehr wichtig.
Leibrenten-Zahlungen sind nur mit dem sogenannten Ertragsanteil steuerpflichtig (je nach Alter 18-22% bei Rentenbeginn ab 65). Einmalzahlungen aus einem Privatverkauf sind nach 10 Jahren Eigentum steuerfrei. Konsultieren Sie für Details einen Steuerberater.
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