Umkehrhypothek
Die Umkehrhypothek ist ein Kredit gegen Ihre schuldenfreie Immobilie als Sicherheit – ohne Tilgung zu Lebzeiten. Erben müssen später tilgen oder verkaufen.
Unverbindlich & kostenlos
Die Umkehrhypothek (auch Reverse Mortgage oder Immobilienverzehrkredit) ist ein in Deutschland noch seltenes Modell. Eine Bank gibt Ihnen einen Kredit, der durch eine Hypothek auf Ihre schuldenfreie Immobilie besichert ist. Ausgezahlt wird einmalig oder als monatliche Rente.
Im Gegensatz zu einem normalen Kredit zahlen Sie zu Lebzeiten keine Tilgung – Zinsen werden zur Kreditsumme addiert. Nach Ihrem Tod müssen Ihre Erben entweder den Kredit aus eigenen Mitteln tilgen oder die Immobilie verkaufen, um den Kredit + Zinsen zu begleichen.
Sie bleiben Eigentümer und können die Immobilie weiterhin vererben oder bewohnen. In Deutschland bieten nur wenige Banken (z. B. R+V, einige Sparkassen) Umkehrhypotheken an.
Vor- und Nachteile
Vorteile
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Sie bleiben Eigentümer
Vollständiges Eigentum bleibt erhalten, Vererbung möglich
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Keine Tilgung zu Lebzeiten
Kredit wird erst aus dem Nachlass beglichen
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Flexibel Einmal oder Rente
Auszahlung als Einmalbetrag oder lebenslange Annuität
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Erben haben Wahl
Tilgen + Immobilie behalten oder verkaufen
Nachteile
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Hohe Zinsen
4-7% Effektivzins, akkumuliert sich exponentiell
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Erben mit Tilgungslast
Schulden gehen an Erben über (begrenzt auf Immobilienwert)
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Wenige Anbieter
In Deutschland nur eine Handvoll Banken
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Kompliziert
Hoher Beratungsbedarf, oft nur ab 60+ Jahre möglich
Technische Daten
| Eigentumsanteil nach Vertrag | 100% (Hypothek im Grundbuch) |
| Auszahlung | Einmalbetrag oder Annuität |
| Tilgung | Zu Lebzeiten keine |
| Effektivzins | 4-7% p.a. |
| Idealer Verkäufer-Altersbereich | 65-80 Jahre |
Ideal geeignet für
Häufige Fragen zum Umkehrhypothek
Die Bank gibt typischerweise 30-60% des aktuellen Verkehrswerts als Kreditrahmen. Bei einer 500.000 € Immobilie also 150.000-300.000 €. Je älter Sie sind, desto höher der Kredit (kürzere Restlaufzeit).
Bei seriösen Anbietern haftet der Kredit ausschließlich mit der Immobilie (“nicht-rückgriffsweise”). Erben müssen nichts aus eigenem Vermögen draufzahlen – auch wenn die Schulden den Immobilienwert übersteigen.
Ihre Erben. Sie können den Kredit aus eigenen Mitteln tilgen (z. B. Vermögen, andere Erbteile) und die Immobilie behalten. Oder die Immobilie verkaufen, den Kredit ablösen und den Rest behalten.
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