Teilverkauf
Beim Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Anteil Ihrer Immobilie (10-50%) und bleiben Miteigentümer. Sie erhalten eine Einmalzahlung und zahlen monatliches Nutzungsentgelt.
Unverbindlich & kostenlos
Der Teilverkauf ist das moderne, flexible Modell der Hausverrentung. Sie verkaufen einen Anteil (typisch 10-50%) Ihrer Immobilie an einen Anbieter und erhalten den anteiligen Verkehrswert als Einmalzahlung. Der Rest bleibt Ihr Eigentum.
Für die Nutzung des verkauften Anteils zahlen Sie monatlich ein Nutzungsentgelt (typisch 3,5-5% des verkauften Anteils pro Jahr). Wertsteigerungen werden anteilig aufgeteilt – bei späterer Komplettveräußerung profitieren Sie mit.
Geeignet besonders für jüngere Senioren (60-75 Jahre) mit Erben, die Flexibilität wollen.
Vor- und Nachteile
Vorteile
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Einmal-Liquidität
Sofortige Auszahlung des verkauften Anteils, frei verwendbar
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Miteigentum bleibt
50-90% der Immobilie gehört weiterhin Ihnen
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Wertsteigerungs-Beteiligung
Bei Wertzuwachs profitieren Sie anteilig mit
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Erben-freundlich
Verbleibender Anteil bleibt vererbbar
Nachteile
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Monatliches Nutzungsentgelt
3,5-5% p.a. – über Jahre erhebliche Belastung
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Instandhaltungspflicht meist beim Verkäufer
Reparaturen weiter Ihr Risiko
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Spätere Komplettveräußerung
Braucht Zustimmung des Anbieters
Technische Daten
| Verkaufsanteil | 10-50% |
| Auszahlung | Einmal (annähernd Marktwert anteilig) |
| Monatliche Belastung | 3,5-5% p.a. Nutzungsentgelt |
| Idealer Verkäufer-Altersbereich | 60-75 Jahre |
| Instandhaltung | Verkäufer (meist) |
Ideal geeignet für
Häufige Fragen zum Teilverkauf
Bei 200.000 € verkauften Anteil und 4,5% p.a. zahlen Sie 9.000 € pro Jahr (= 750 €/Monat). Das addiert sich über 15 Jahre auf 135.000 € – fast den verkauften Anteil. Genaue Rechnung vor Unterschrift unerlässlich.
Bei den meisten Anbietern ja – meist indexiert an Inflation oder gekoppelt an Leitzinsen. Das ist im Vertrag genau festgelegt. Lesen Sie diese Klauseln besonders sorgfältig.
Bei den meisten Teilverkauf-Verträgen Sie als Verkäufer/Miteigentümer. Größere Modernisierungen (z. B. Heizungsersatz) werden anteilig aufgeteilt. Im Vertrag prüfen.
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