Nießbrauch-Modell
Innen & Außen

Nießbrauch-Modell

Beim Nießbrauch-Modell verkaufen Sie Ihre Immobilie zu 100% gegen eine Einmalzahlung – mit lebenslangem Nutzungs- und Vermietungsrecht.

Preisspanne
70 € - 90 €
% des Verkehrswerts als Einmalzahlung (höher als Leibrente)
Mit Pflegegrad bis zu 4.000€ Zuschuss möglich
Kostenlose Angebote erhalten

Unverbindlich & kostenlos

Beim Nießbrauch-Modell veräußern Sie Ihre Immobilie zu 100% und erhalten dafür eine Einmalzahlung. Im Unterschied zur Leibrente bekommen Sie KEINE monatliche Rente, dafür bleibt Ihnen das lebenslange Nießbrauchrecht (§ 1030 BGB).

Das Nießbrauchrecht ist weitergehender als das einfache Wohnrecht: Sie dürfen die Immobilie nicht nur selbst bewohnen, sondern auch vermieten und alle Mieteinnahmen behalten. Auch lohnt sich das Modell steuerlich oft besser – die Einmalzahlung ist nach 10 Jahren Eigentum steuerfrei.

Der Wertabschlag ist geringer als bei der Leibrente (10-30%), da keine monatlichen Rentenzahlungen kalkuliert werden müssen.

Abwägung

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Größere Einmalzahlung

    70-90% des Verkehrswerts statt 30-50% wie bei Leibrente

  • Vermietungsrecht

    Sie können die Immobilie vermieten und Mieteinnahmen behalten

  • Steuerlich oft günstig

    Einmalzahlung nach 10 Jahren Eigentum steuerfrei

  • Lebenslanges Nutzungsrecht

    Vollumfängliche Nutzung garantiert

Nachteile

  • Keine monatliche Rente

    Keine planbare regelmäßige Zahlung

  • Instandhaltung beim Nießbraucher

    Sie zahlen weiterhin Reparaturen und Modernisierung

  • Erben gehen leer aus

    Wie bei Leibrente – Immobilie geht an den Anbieter

Spezifikationen

Technische Daten

Eigentumsanteil nach Verkauf 0%
Auszahlung Nur Einmalzahlung (keine Rente)
Nießbrauch Lebenslang, Wohnen + Vermieten erlaubt
Idealer Verkäufer-Altersbereich 65-80 Jahre
Instandhaltung Nießbraucher (Sie)

Ideal geeignet für

Höchste Einmal-Liquidität gewünscht Vermietungs-Wunsch steuerlich optimiertes Modell
FAQ

Häufige Fragen zum Nießbrauch-Modell

Wohnrecht erlaubt nur selbst zu bewohnen. Nießbrauch erlaubt auch Vermietung und alle Mieteinnahmen. Steuerlich ist Nießbrauch flexibler, im Verkaufspreis aber teurer für den Anbieter.

Ja, das ist genau der Vorteil des Nießbrauchs. Wenn Sie ausziehen, können Sie die Immobilie vermieten und sich aus den Mieteinnahmen das Pflegeheim mitfinanzieren – das Nießbrauchrecht bleibt bestehen.

Als Nießbraucher tragen Sie die laufenden Kosten (Heizung, Versicherung, Grundsteuer, kleinere Reparaturen). Größere Modernisierungen (Dach, Heizungstausch) zahlt meist der Eigentümer (Anbieter). Vertraglich genau klären.

Jetzt unverbindlich Angebote erhalten

Vergleichen Sie kostenlos bis zu 3 Angebote von geprüften Anbietern

Kostenlose Angebote anfordern
1

Verrentungsmodell-Experte

Online – Antwortet sofort

Hallo! 👋 Ich bin Ihr persönlicher Verrentungsmodell-Berater. Wie kann ich Ihnen heute helfen?

KI-gestützte Beratung · Keine persönlichen Daten speichern