Nießbrauch-Modell
Beim Nießbrauch-Modell verkaufen Sie Ihre Immobilie zu 100% gegen eine Einmalzahlung – mit lebenslangem Nutzungs- und Vermietungsrecht.
Unverbindlich & kostenlos
Beim Nießbrauch-Modell veräußern Sie Ihre Immobilie zu 100% und erhalten dafür eine Einmalzahlung. Im Unterschied zur Leibrente bekommen Sie KEINE monatliche Rente, dafür bleibt Ihnen das lebenslange Nießbrauchrecht (§ 1030 BGB).
Das Nießbrauchrecht ist weitergehender als das einfache Wohnrecht: Sie dürfen die Immobilie nicht nur selbst bewohnen, sondern auch vermieten und alle Mieteinnahmen behalten. Auch lohnt sich das Modell steuerlich oft besser – die Einmalzahlung ist nach 10 Jahren Eigentum steuerfrei.
Der Wertabschlag ist geringer als bei der Leibrente (10-30%), da keine monatlichen Rentenzahlungen kalkuliert werden müssen.
Vor- und Nachteile
Vorteile
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Größere Einmalzahlung
70-90% des Verkehrswerts statt 30-50% wie bei Leibrente
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Vermietungsrecht
Sie können die Immobilie vermieten und Mieteinnahmen behalten
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Steuerlich oft günstig
Einmalzahlung nach 10 Jahren Eigentum steuerfrei
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Lebenslanges Nutzungsrecht
Vollumfängliche Nutzung garantiert
Nachteile
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Keine monatliche Rente
Keine planbare regelmäßige Zahlung
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Instandhaltung beim Nießbraucher
Sie zahlen weiterhin Reparaturen und Modernisierung
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Erben gehen leer aus
Wie bei Leibrente – Immobilie geht an den Anbieter
Technische Daten
| Eigentumsanteil nach Verkauf | 0% |
| Auszahlung | Nur Einmalzahlung (keine Rente) |
| Nießbrauch | Lebenslang, Wohnen + Vermieten erlaubt |
| Idealer Verkäufer-Altersbereich | 65-80 Jahre |
| Instandhaltung | Nießbraucher (Sie) |
Ideal geeignet für
Häufige Fragen zum Nießbrauch-Modell
Wohnrecht erlaubt nur selbst zu bewohnen. Nießbrauch erlaubt auch Vermietung und alle Mieteinnahmen. Steuerlich ist Nießbrauch flexibler, im Verkaufspreis aber teurer für den Anbieter.
Ja, das ist genau der Vorteil des Nießbrauchs. Wenn Sie ausziehen, können Sie die Immobilie vermieten und sich aus den Mieteinnahmen das Pflegeheim mitfinanzieren – das Nießbrauchrecht bleibt bestehen.
Als Nießbraucher tragen Sie die laufenden Kosten (Heizung, Versicherung, Grundsteuer, kleinere Reparaturen). Größere Modernisierungen (Dach, Heizungstausch) zahlt meist der Eigentümer (Anbieter). Vertraglich genau klären.
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