Einmalzahlung
Bei der Einmalzahlung erhalten Sie den vollen Kaufpreis sofort auf einen Schlag – plus Wohnrecht. Maximale finanzielle Flexibilität, ideal bei großen Anschaffungen, Schuldenablösung oder Schenkungen an Kinder.
Unverbindlich & kostenlos
Die Einmalzahlung (auch Sofortauszahlung oder Kapitalauszahlung) ist die einfachste Auszahlungsform bei der Hausverrentung. Sie verkaufen die Immobilie und erhalten den vereinbarten Kaufpreis – bei Leibrente meist 50–70 % des Verkehrswerts – komplett auf einem einmaligen Schlag.
Diese Option wird vor allem beim Teilverkauf und beim Nießbrauchverkauf gewählt. Bei der klassischen Leibrente ist eine reine Einmalzahlung selten – üblicher ist ein Mix aus 10–30 % Einmalzahlung und monatlicher Rente.
Sinnvoll ist die Einmalzahlung, wenn Sie das Kapital für konkrete Vorhaben benötigen:
- Schuldenablösung (laufende Immobilienfinanzierung, Konsumkredite)
- Größere Anschaffungen (Auto, barrierefreier Umbau, Reise)
- Schenkungen oder Erbvorbezüge an Kinder/Enkel
- Renteneinkommen mit eigenem Investmentdepot ergänzen
Steuerlich: Der Einmalbetrag aus dem Verkauf ist nach 10 Jahren Eigennutzung steuerfrei (Spekulationsfrist). Bei vermieteten Immobilien fallen ggf. Steuern an.
Wichtig: Das Wohnrecht bleibt erhalten und wird erstrangig im Grundbuch eingetragen – unabhängig davon, ob Sie eine Rente oder eine Einmalzahlung wählen.
Vor- und Nachteile
Vorteile
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Maximale Flexibilität
Das gesamte Kapital steht sofort frei zur Verfügung
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Schuldenablösung möglich
Restschuld auf der Immobilie kann sofort getilgt werden
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Schenkungen / Vererbung
Kapital kann vor Ableben an Kinder oder Enkel weitergegeben werden
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Steuerfrei nach 10 Jahren
Bei Eigennutzung greift die Spekulationsfrist
Nachteile
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Inflationsrisiko
Einmalbetrag verliert über Jahrzehnte real an Wert, ohne Anlagestrategie
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Verlockung zur Verschwendung
Großer Geldbetrag wird statistisch oft schneller ausgegeben als gedacht
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Keine garantierte Rente
Kein zusätzliches monatliches Einkommen aus der Immobilie
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Anlage-Verantwortung
Kapitalverwaltung und Anlageentscheidungen liegen bei Ihnen
Technische Daten
| Auszahlung | Einmalig zum Notartermin |
| Anteil des Verkehrswerts | 30–70 % (modellabhängig) |
| Wohnrecht | Lebenslang, erstrangig |
| Steuer (Eigennutzung) | Steuerfrei nach 10 Jahren |
| Häufigste Kombination mit | Teilverkauf, Nießbrauch |
| Auszahlungshöhe planbar | Ja, zu 100 % |
Ideal geeignet für
Häufige Fragen zum Einmalzahlung
Beim Teilverkauf bekommen Sie 30–50 % des Verkehrswerts ausgezahlt (anteilig zum Verkauf), beim Nießbrauch 50–60 % und bei der Leibrente in der Variante “voll als Einmalzahlung” ca. 50–65 % – je nach Alter, Geschlecht und Lage. Bei 500.000 € Verkehrswert wären das 150.000–325.000 €.
Nein, sofern Sie die Immobilie mindestens 10 Jahre selbst bewohnt haben (Spekulationsfrist nach § 23 EStG). Bei vermieteten Immobilien fallen Steuern auf den Gewinn aus dem Verkauf an.
Nein, die Auszahlungsform wird im Notarvertrag fest vereinbart. Eine spätere Umwandlung ist nicht vorgesehen. Wer flexibel bleiben möchte, sollte eine Kombi-Variante (Einmal + Rente) wählen.
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